Vor Ort

Leitsatz: So mancher Ärger lässt sich vermeiden, wenn man frühzeitig einen kompetenten und unabhängigen Fachmann zu Rate zieht.

Wie die Praxis zeigt, ist es in vielen Fällen kein rechtliches Problem, um das gestritten wird. Häufig wird eine rein technische Frage zum Zankapfel und zur Belastung zwischen den Beteiligten.

Binden Sie daher möglichst frühzeitig, vor der Entstehung von Mängeln und Auseinandersetzungen, einen neutralen Experten mit ein und verhindern Sie so erfolgreich einen meist unnötigen (Rechts-)Streit.

Warum soll der Mangel erst entstehen?

Wenn Sie einen Neubau planen oder die aufwendige Änderung einer technischen Anlage, dann empfiehlt sich eine Vorabberatung. Lassen Sie sich nicht zig Handwerkerangebote kommen, die sich alle inhaltlich unterscheiden und von denen Sie nachher doch nicht sicher beurteilen können, welches das „richtige“ oder „beste“ ist. Beauftragen Sie besser frühzeitig vor der Maßnahme eine Vorabberatung. Klären Sie für sich zuvor das Kosten-/Nutzenverhältnis ab und suchen Sie dann einen geeigneten Sachverständigen aus.

In der Regel liegen die Kosten einer Beratung erheblich niedriger, als eine zu befürchtende Schadenbeseitigung.

Motto: Die Bitterkeit schlechter Qualität hält noch lange an, wenn die Süße kleiner Preise längst vergessen ist.

Ist Ihre Maßnahme langwierig (z.B. Neubau) oder mit einer komplexen Gewerkekoordination verbunden, dann empfiehlt sich eine Baubegleitung.

Ist die Maßnahme abgeschlossen, sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie die Abnahme von einem Fachprofi vorbereiten lassen sollten (Abnahmevorbereitung). Auch ein noch so guter Architekt wird nicht vollständig in der Lage sein, alle Gewerke bis in Kleinste zu beherrschen. Dafür gibt es für die unterschiedlichen Gewerke Sachverständige, die ihr Augenmerk auf ihr Spezialfachgebiet richten.

Besondere Bedeutung hat dies sicherlich in den Sicherheitsbereichen Gassicherheit und Trinkwasserschutz. Aber auch Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz sind dabei nicht zu vernachlässigen.

Eine einfache Frage stellt sich dabei immer wieder: „Habe ich eigentlich bekommen, was ich bestellt habe?“ In so manchem Fall lautet die Antwort: „Nein.“

Wenn es dann zu Mängeln und/oder Schäden gekommen ist, ist die Beweissicherung von Belang. Diese kann gerichtlich oder privat durchgeführt werden. Von den Beteiligten privat „gesicherte“ Beweise halten bei Gericht leider meist nicht stand, wenn sie von der Gegenseite in Zweifel gezogen werden. Vertrauen Sie hier einem Profi und wenden Sie sich an einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und befragen Sie zudem den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Möchten Sie mehr zu den Themen Vorabberatung, Baubegleitung, Abnahmevorbereitung und Beweissicherung wissen, klicken Sie bitte auf die Begriffe in der linken Navigationsleiste.