Beweissicherung

Wenn trotz aller Vorsicht und Vorsorge dennoch ein Schaden entstanden ist, kann es sein, dass dieser schnell behoben werden muss, da beispielsweise sonst der Baufortschritt gefährdet wäre, Folgegewerke an der Weiterführung ihrer Arbeit behindert werden oder Gefahrenpotentiale bestehen und ähnliches.

In diesen Fällen bietet sich oftmals eine Beweissicherung an.

Eine Beweissicherung kann privat beauftragt werden oder über ein Gericht erfolgen.

Erfolgt die Beauftragung zu einer Beweissicherung durch ein Gericht, so nennt man dies ein „Selbständiges Beweisverfahren“ (früher Beweissicherungsverfahren genannt). Ein Selbständiges Beweisverfahren können Sie zusammen mit Ihrem Anwalt beantragen. Die Rechtspfleger des für Sie zuständigen Amtsgerichtes und Ihr Rechtsanwalt beraten Sie hierzu sicher gerne. Das Ergebnis eines solchen Verfahrens ist ein Gerichtsgutachten. Dieses Gutachten kann bei einem eventuell folgendem Rechtsstreit als verbindliches Gerichtsgutachten in den Rechtsstreit eingebracht werden.

Möchten Sie eine gerichtliche Beweissicherung durch Selbständiges Beweisverfahren nicht, zum Beispiel weil die Fertigstellung über den gerichtlichen Weg Ihnen zu lange dauert, dann müssen Sie versuchen, eine verwendbare Beweissicherung im Privatverfahren zu erlangen.

Grundsätzlich sind privat gesicherte Beweise lediglich ein Parteivortrag im gerichtlichen Rechtsstreit. Um den Beweisen mehr Gewicht zu verleihen, sollte ein Fachmann beauftragt werden, der sich mit der jeweiligen Materie sehr gut auskennt und der zugleich allgemein als unabhängig und unparteilich gilt. Dies sollte später möglichst auch vom Gericht so gesehen werden. Ein für das jeweilige Fachgebiet zuständiger, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger entspricht diesen Anforderungen.

Bevor Sie die Entscheidung fällen, ob die Beweissicherung über ein Privat- oder ein Gerichtsgutachten erfolgen soll, sollten Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren, um Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen.